Bürgerinformationen zu offenen Feuerstellen


Für offene Feuerstellen (z. B. zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen) besteht allgemein eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde. Grundsätzlich darf eine offene Feuerstelle nur bis zum Waldbrandgefahrenindex Stufe 3 und erst nach der Anmeldung bei der Gemeinde errichtet werden.


Die zuständige Feuerwehr und die Leitstelle Traunstein sind keine Ansprechpartner für offene Feuerstellen und können Anfragen zu diesen auch nicht bearbeiten.

Eine offene Feuerstelle kann während der normalen Geschäftszeiten der Gemeinde unter der Telefonnummer 08666/9889-10 angemeldet werden.

Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex kann aus der nachfolgenden Grafik abgelesen oder auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de) eingesehen werden.

Sollte die Leitstelle Traunstein die zuständige Feuerwehr zu einer Feuerstelle alarmieren (die Leitstelle ist verpflichtet, bei jeder eingehenden Meldung einen Alarm auszulösen), muss diese ausnahmslos abgelöscht werden (die Feuerwehr hat hier keinen Handlungsspielraum!). Außerdem werden angemeldete Feuerstellen ab einem WBI Stufe 4 und solche, die nicht unter Beaufsichtigung stehen, ebenfalls durch die Feuerwehr gelöscht!

Weitere Informationen finden sie in einem Merkblatt des Landratsamt Berchtesgadener Land als PDF-Datei hier zum Download:

https://www.lra-bgl.de/fileadmin/user_upload/content/doc/Sicherheit_und_Verkehr/Sicherheit/Merkblatt_offenes_Feuer.pdf

Aktueller Waldbrandgefahrenindex (verfügbar nur März bis Oktober):